Die Transparenzpflichten des EU AI Acts gelten seit 2. A ugust für Nutzer von KI-Systemen – und somit auch für Krankenhäuser, die ChatGPT, Gemini, Adobe-Produkte oder andere KI-Systeme einsetzen. Für Inhalte, die vor dem Zeitpunkt entstanden sind, besteht keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht. Wer jetzt glaubt, künftig müsse jeder KI-Text und jedes KI-Bild mit einer Kennzeichnung versehen werden, liegt falsch. Es kommt auf die Details an.
Der Begriff „Deepfake“ wird häufig mit gefälschten…