Zu- und Abschläge für die Teilnahme oder eben Nichtteilnahme von Kliniken an der Notfallversorgung sollte es nicht mehr geben, finden unsere Autoren. In seinem jüngsten Beschluss zur Notfallstufenregelung gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedoch wieder Varianten mit Zu- und Abschlägen vor. Das Bundesgesundheitsministerium sollte dies nach Ansicht der Autoren beanstanden. Von Jens Wernick, Dr. Maximilian Dombert
Mit Urteil vom 2. April 2025 (Az.: B 1 KR 25/23 R) hat das…