Die Krankenkassenverbände und die Krankenhausgesellschaft (KGMV) haben sich für das Jahr 2020 auf einen neuen Landesbasisfallwert in Mecklenburg-Vorpommern geeinigt. Dieser beträgt 3.656 Euro, teilt die KGMV mit.
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2020 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern, heißt es weiter. Damit hätten Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Mecklenburg-Vorpommern jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten. Das Ergebnis schaffe Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region. Der neue Landesbasisfallwert kommt ab 1. März 2020 zur Abrechnung.