Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das GKV-Spargesetz beschließen. Die Länderkammer hat kein Vetorecht, könnte das Gesetz aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern. Um das zu verhindern, hat die Regierungskoalition nun 64 Änderungsanträge vorgelegt, in denen sowohl Wünsche der Länder als auch der Koalitionspartner berücksichtigt werden.
Entgegenkommen beim Pflegebudget
Bei den Kliniken will der Bund demnach weniger sparen als geplant. Die Meistbegünstigungsklausel soll nicht gestrichen werden. Im Änderungsantrag heißt es dazu: „Für die Jahre 2027 bis einschließlich 2029 gilt für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze wie für andere Leistungsbereiche und keine niedrigere.“ Die abgesenkte Grundlohnrate um ein Prozent bleibt jedoch. Außerdem stellt der Gesetzgeber klar, dass die mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz eingeführte Regelung, nach der Pflegepersonalkosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Tätigkeiten, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen sind, erst ab 2027 anzuwenden ist.
Die geplante Streichung der pflegeentlastenden Maßnahmen nimmt die Koalition teilweise zurück. Für 2027 und 2028 soll es noch eine Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen geben. „Die Finanzierung erfolgt im Vergleich zu den Vorjahren in geringerer Höhe und nimmt schrittweise ab“, heißt es weiter im Entwurf.
Prüfquoten werden weiter erhöht
Die neue Prüfquotenregelung aus dem ersten Entwurf verschärft die Koalition in den Änderungsanträgen noch. Bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen zwischen 50 und 65 Prozent soll eine Prüfquote von 40 Prozent folgen. Liegt der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 50 Prozent soll eine unbegrenzte Prüfung möglich sein. Darüber hinaus werden die Aufwandspauschale um 200 Euro und die Aufschlagszahlung um 100 Euro auf jeweils 500 Euro angehoben. „Damit wird eine symmetrische Ausgestaltung sichergestellt“, heißt es in den Anträgen.
Fallzusammenführung erweitert
Mit dem Gesetz will die Koalition die Regeln zur Fallzusammenführung bei komplikationsbedingter Wiederaufnahmen erweitern. „Zukünftig sind auch solche Fälle zusammenzuführen, die innerhalb von 30 Kalendertagen wieder aufgenommen und in die gleiche Hauptdiagnosegruppe eingestuft werden.“
Generalnorm für Qualität
Wie schon berichtet, sollen Kliniken über eine sogenannte Generalnorm verpflichtet werden, in allen Personalbereichen für diejenige Personalbesetzung zu sorgen, die für gute Qualität nötig ist. Gleichzeitig soll die Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 samt dazugehöriger Kommission abgeschafft werden.
Bund gewährt mehr Zuschüsse als geplant
Angesichts des gewachsenen Kassenlochs von mittlerweile 18,8 Milliarden Euro, nimmt der Bund seine Zuschusskürzungen teilweise zurück.
Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Absenkung um zwei Milliarden Euro pro Jahr wird für 2027 um 650 Millionen Euro und ab 2028 um 450 Millinoen Euro. Der Bundeszuschuss beträgt 2027 somit 13,15 Milliarden Euro und ab 2028 jährlich 12,95 Milliarden Euro. Auch beim Zuschuss für Bürgergeldempfänger öffnet der Bund den Geldbeutel etwas weiter. Statt 250 Millionen fließt 2027 für Bürgergeldempfänger schon eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zu den Kassen, ab 2028 rund 1,25 Milliarden Euro, dann geht es jährlich in 500-Millionen-Euro-Schritten nach oben, sodass der Zuschuss ab 2031 dauerhaft 2,75 Milliarden Euro betragen soll. Insgesamt kosten die Bürgergeldempfänger die Kassen laut Schätzungen jedoch 12,5 Milliarden Euro im Jahr.
Verdoppelte Preisnachlässe der Pharmaindustrie
Mehr Kosteneinsparung soll es bei der Pharmaindustrie geben. Sie müssen den Kassen künftig verdoppelte Preisnachlässe auf Medikamente gewähren. Im Kabinettsentwurf war nur von einem ergänzenden „dynamischen Herstellerabschlag“ die Rede.
Abmilderung bei der Familienversicherung
Bei der Reform der Familienversicherung haben SPD und CSU eine Aufweichung erwirkt. Für bisher kostenfrei versicherte Lebenspartner müssen Versicherte ab 2028 von ihrem beitragspflichtigen Einkommen 2,5 Prozent abgeben statt 3,5 Prozent wie im Ursprungsentwurf vorgesehen. Die Steigerung der Zuzahlung für Klinikaufenthalte und Medikamente von 50 Prozent bleibt.
Außerdem soll es neben der Erhöhrung der Tabaksteuer auch eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke geben. Dabei geht die Regierung davon aus, dass das Steueraufkommen bei zuckerhaltigen Getränken 2027 rund 650 Millionen Euro beträgt und infolge von Rezepturanpassungen der Erzeuger ab 2028 auf 450 Millionen Euro jährlich sinkt.
Am Mittwoch befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem GKV-Spargesetz, bevor es am Freitag zur Abstimmung in beiden Kammern kommt.

