Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat nach Abstimmung mit den Bundesländern die Förderrichtlinie für den Transformationsfonds erlassen. Sie legt die Voraussetzungen und Abläufe für die Förderung fest und soll für Transparenz und einheitliche Standards im Verfahren sorgen. Die 42-seitige Richtlinie ist hier zu finden. Der Transformationsfonds ist ein zentraler Bestandteil der Krankenhausreform. Bis 2035 können über ihn bis zu 50 Milliarden Euro in die Modernisierung der Krankenhausversorgung fließen. Gefördert werden unter anderem die Zusammenführung von Krankenhausstandorten, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, telemedizinische Netzwerke sowie integrierte Notfallstrukturen.
Die Länder entscheiden über die Fördervorhaben und stellen die Anträge beim BAS. Die Behörde prüft die Anträge und zahlt die bewilligten Mittel aus. Erste Fördergelder wurden bereits im April 2026 bewilligt und ausgezahlt. Die Richtlinie soll für Länder und Kliniken mehr Klarheit für das Verfahren bringen.
mau
