Nach Ansicht der Bundesärztekammer reicht die allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung nicht aus. Sie fordert überprüfbare Maßstäbe für die ärztliche Personalbemessung.
Die Bundesärztekammer hat die Haltung der Bundesregierung zur ärztlichen Personalbemessung in Krankenhäusern kritisiert. Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin stelle die Regierung klar, dass sie auf die verpflichtende Anwendung eines Personalbemessungsinstruments verzichten und die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung weitgehend den Krankenhäusern überlassen wolle.
Gefahr für Versorgungsqualität und Personal
Nach Auffassung der Ärzteschaft reicht eine solche allgemeine Verpflichtung ohne konkrete Vorgaben jedoch nicht aus, um die Qualität der Patientenversorgung dauerhaft sicherzustellen. Zum einen bleibe ohne verbindliche und überprüfbare Kriterien unklar, wie viele Ärztinnen und Ärzte für eine sichere Versorgung tatsächlich benötigt würden. Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Drucks auf viele Krankenhäuser bestehe ohne verbindliche Personalbemessung zudem die Gefahr, dass Einsparungen zulasten des ärztlichen Personals erfolgten.
Ärztekammer verweist auf eigenes Instrument
Als mögliche Folgen sieht die Bundesärztekammer Überlastung, Demotivation und eine weitere Abwanderung von Fachkräften. Gleichzeitig verweist sie auf das von ihr entwickelte Ärztliche Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK), das die vielfältigen ärztlichen Aufgaben in den Krankenhäusern differenziert abbilde. Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Erprobung habe den systematischen Ansatz grundsätzlich bestätigt und gezeigt, dass das Instrument für den Einsatz in Kliniken und Fachabteilungen geeignet sei. Derzeit werde es weiterentwickelt.
clu
