Der Bundestag hat den Bonus für Pflegekräfte (Pflegebonusgesetz) verabschiedet. Je 500 Millionen Euro fließen in Kliniken und Pflegeheime. Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Kliniken, die 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden Häuser, in denen mehr als zehn mit dem Coronavirus infizierte Patienten behandelt wurden und die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser. Auch Leiharbeitnehmer können von der Regelung profitieren.
Die Kliniken müssen den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte weitergeben, die 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.