Der GKV-Spitzenverband hat die Liste der Kliniken veröffentlicht, die im G-BA-Modell die Stufe zwei und drei für stationäre Notfallversorgung erreichen – und damit berechtigt sind, Freihaltepauschalen aus dem Rettungsschirm zu erhalten.

Der GKV-Spitzenverband hat die Liste der Kliniken veröffentlicht, die im G-BA-Modell die Stufe zwei und drei für stationäre Notfallversorgung erreichen – und damit berechtigt sind, Freihaltepauschalen aus dem Rettungsschirm zu erhalten.
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