Digitale Therapien müssen ausreichend finanziert werden. Das gilt für DiGA und darüber hinaus.
Seit 2019 können Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept verordnen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Anwendung im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) gelistet ist. Das BfArM beschreibt in seinem Leitfaden nach § 139 e SGB V vom 28. Dezember 2023 auf knapp 180 Seiten das Fast-Track-Verfahren zur Etablierung einer…

