Unser Gesundheitssystem leidet an einem Übermaß unkoordinierter Vorschriften. Um eine „lernende Ordnung“ zu schaffen, müsse sich der Gesetzgeber auf einen Vordenker der sozialen Marktwirtschaft besinnen, schreibt der Gesundheitsökonom Andreas Beivers.
Wer im Sommerurlaub am Meer Meldungen über das deutsche Gesundheitswesen liest, erkennt beim Blick auf die Schiffe einen entscheidenden Unterschied: Sie verfügen über einen Kompass. Dem Gesundheitswesen scheint hingegen ein ordnungspolitischer Kompass zu fehlen. Für die aktuellen Entbürokratisierungsbemühungen, gerade im Kontext des KHAG und vor allem des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, lohnt daher der Blick auf Walter Eucken, den Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft. Er unterschied konstituierende Prinzipien, die eine funktionsfähige, wettbewerbliche Marktordnung schaffen, von regulierenden Prinzipien, die Fehlentwicklungen korrigieren.
Übermaß schlecht abgestimmter Vorschriften
Das Gesundheitswesen leidet nicht an zu wenigen Regeln, sondern an einem Übermaß schlecht abgestimmter Vorschriften. Dokumentationspflichten, Qualitätsnachweise, Abrechnungsprüfungen und Berichtssysteme überlagern sich, ohne automatisch mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erzeugen. Euckens Leitidee ist hier wegweisend: Der Staat sollte nicht jeden Prozess im Detail steuern, sondern eine verlässliche Ordnung schaffen, in der die Akteure eigenverantwortlich handeln können.
Entscheidend ist dabei das Haftungsprinzip. Wer entscheiden darf und von einer Entscheidung profitiert, muss auch für deren Folgen einstehen. Im Gesundheitswesen fallen Entscheidungsbefugnis und Verantwortung jedoch häufig auseinander. Während Gesetzgeber, Selbstverwaltung, Kostenträger und Aufsichtsbehörden Vorgaben setzen, müssen die Leistungserbringer neue Nachweise führen. Bürokratie ersetzt so vielfach eine eindeutige Verantwortungszuordnung und erzeugt Formulare, Kontrollen und Absicherungsmechanismen.
Ein euckenscher Ansatz würde dieses Verhältnis umkehren: mehr Freiheit bei der Gestaltung der Versorgung, dafür klare Verantwortung für Qualität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit. Krankenhäusern und Praxen sollte nicht bis ins Einzelne vorgeschrieben werden, wie sie ein Ziel erreichen. Maßgeblich wäre, ob definierte Qualitäts- und Versorgungsziele erfüllt werden. Risikoorientierte Prüfungen, Stichproben und belastbare Ergebnisindikatoren könnten flächendeckende Prozesskontrollen ersetzen.
Walter Euckens Preissystem lässt sich übertragen
Auch Euckens Prinzip eines funktionsfähigen Preissystems lässt sich übertragen: Die Kosten der Regulierung müssen sichtbar werden. Andernfalls erscheint Bürokratie politisch kostenlos, obwohl sie knappe medizinische und pflegerische Zeit bindet. Bei jeder neuen Vorschrift sollte ausgewiesen werden, welchen Aufwand sie durch zusätzliche Arbeitsstunden, IT-Anpassungen und Verwaltung verursacht. Neue Pflichten sollte der Gesetzgeber nur einführen, wenn ihr Nutzen die Belastung übersteigt und zugleich bestehende Vorgaben entfallen. Euckens Prinzip der Konstanz verlangt zudem stabilere und verständlichere Regeln statt ständig neuer Gesetze und Auslegungen.
Daraus folgen fünf konkrete Maßnahmen: ein verbindlicher Bürokratiecheck für neue Regelungen, das Once-only-Prinzip bei der Datenerhebung, gebündelte und risikoorientierte Prüfungen, gesetzlich autorisierte Reallabore zum Abbau von Verfahrens- und Nachweispflichten sowie Befristungs- und Evaluationsklauseln für neue Vorschriften. So entstünde eine lernende Ordnung, in der nur wirksame Regeln dauerhaft Bestand haben.
Grenzen der Entbürokratisierung
Entbürokratisierung hat Grenzen. Patientenschutz, Datenschutz, Infektionsschutz und Versorgungssicherheit bleiben unverzichtbar. Bei Informationsasymmetrien, Monopolen oder externen Effekten ist Regulierung nötig, sofern sie Ergebnisse sichert, statt Verfahren zu vervielfachen. Euckens Kompass zielt daher nicht auf weniger Staat um jeden Preis, sondern auf einen Staat, der Verantwortung zuordnet und auf kleinteilige Prozesssteuerung verzichtet.

