Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat landesweit das erste Urteil in einem Verfahren betreffend den Krankenhausplan NRW 2020 gesprochen: Klägerin ist eine Trägergesellschaft eines Krankenhauses in der Städteregion Aachen. Sie begehrte im Wege der Klage die Zuweisung von weiteren Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan NRW. Mit ihrer Klage hatte sie weitgehend keinen Erfolg.
Die Begründung des Gerichts: "In Bezug auf die Leistungsgruppen 12.1 (Bauchaortenaneurysma) und 14.2 (Endoprothetik Knie) ist es nicht zu beanstanden, dass das Land NRW die in der Vergangenheit behandelten Fälle der Zuweisung der Leistungsgruppen zugrunde gelegt hat. Studien sprechen dafür, dass die Behandlungsqualität mit zunehmender Anzahl der Eingriffe steigt. Selbst die Mitbewerber mit den wenigsten behandelten Fällen haben immer noch rund doppelt so viele erbracht wie die Klägerin."
Die Leistungsgruppe 25.1 (Neurochirurgie) sei der Klägerin ebenfalls zu Recht nicht zugewiesen worden. Das Land NRW habe bei der Auswahlentscheidung keinen Fehler gemacht.
Die Leistungsgruppe 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) dürfe die Klägerin hingegen vorläufig weiterhin durchführen, da diese derzeit erneut beplant und eine neue Auswahlentscheidung getroffen werde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung einlegen.
Derzeit sind vier weitere Klageverfahren betreffend den Krankenhausplan 2020 beim Verwaltungsgericht Aachen anhängig.
res
