Die niedersächsischen psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken wehren sich einmal mehr gegen die Vorgaben und Sanktionen der Psychiatrie-Personalrichtlinie PPP-RL.
In einer gemeinsamen Erklärung warnen sie vor drohenenden Einschränkungen der Patientenversorgung, sollte die PPP-RL vollständig umgesetzt werden. Die Unterzeichner fordern insbesondere, die Sanktionsmechanismen solange auszusetzen, bis wissenschaftlich begründbare Mindestvorgaben zur Personalausstattung existieren.
"Diese Richtlinie geht vollkommen an der Versorgungsrealität vorbei. Absurderweise erreicht die PPP-RL genau das Gegenteil dessen, was sie anstrebt", so Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG). Es sei zu befürchten, dass sich die Versorgungsqualität der Kliniken nicht verbessert, sondern sie ihre Leistungen reduzieren müssen, um Unterschreitungen bei der Erfüllung der Richtlinie und damit Sanktionen zu vermeiden.
Grundlegende Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der PPP-RL fehlten bislang, heißt es in der Erklärung. Benötigt würden zunächst rechtssichere Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung zur vollständigen Finanzierung des erforderlichen therapeutischen Personals. Moderne interdisziplinäre und stationsübergreifende Behandlungskonzepte sollten zudem stärker berücksichtigt werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits Anfang dieser Woche angekündigt, die PPP-RL und auch die Sanktionen abzuschwächen.
