Die Krankenhausreform in Schleswig-Holstein nimmt konkrete Formen an: Auf der Regionalkonferenz Süd hat das Gesundheitsministerium die geplante Verteilung der Leistungsgruppen für Lübeck, Stormarn und das Herzogtum Lauenburg vorgestellt.
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat auf der Regionalkonferenz Süd in Lübeck die geplante Krankenhausstruktur für die Region vorgestellt. Nach Angaben des Ministeriums betrifft die Planung die Hansestadt Lübeck sowie die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit insgesamt zwölf Krankenhausstandorten.
Die Konferenz markiert den Beginn der Anhörungsphase zur Umsetzung der Krankenhausreform. Grundlage der Neuordnung sind die bundesweit eingeführten Leistungsgruppen und die damit verbundenen Qualitätsvorgaben. Der neue Landeskrankenhausplan soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Besonders deutlich wurden die Folgen der Reform für kleinere Standorte. Nach den Vorstellungen des Landes kann die Praxisklinik Travemünde ihr bisheriges stationäres Angebot nicht fortführen, weil sie die Voraussetzungen für die beantragten Leistungsgruppen nicht erfüllt. Die bisher dort erbrachten stationären Leistungen sollen andere Krankenhäuser übernehmen. Für den Standort wird eine Weiterentwicklung zu einem ambulanten OP-Zentrum oder Medizinischen Versorgungszentrum geprüft.
Komplexe Eingriffe sollen stärker gebündelt werden
Das Land verfolgt das Ziel, komplexe und planbare Behandlungen künftig stärker an spezialisierten Standorten zu konzentrieren. Die Grund- und Notfallversorgung soll gleichzeitig wohnortnah erhalten bleiben.
Für die Region Süd zeichnet sich nach den vorgestellten Planungen folgendes Bild ab:
- Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in Lübeck bleibt zentraler Standort für hochspezialisierte Leistungen.
- Die Sana Kliniken Lübeck sollen weiterhin eine wichtige Rolle in der Notfallversorgung und bei spezialisierten Behandlungen übernehmen.
- Das DRK-Krankenhaus Lübeck-Marli soll als geriatrische Fachklinik gestärkt werden.
- Für geriatrische Angebote in Bad Oldesloe, Geesthacht und Ratzeburg ist die künftige Rolle noch offen. Das Land prüft, ob die Standorte die Voraussetzungen für die entsprechenden Leistungsgruppen erfüllen.
Kliniken können noch Stellung nehmen
Endgültig entschieden ist die Aufgabenverteilung noch nicht. Parallel zu den Regionalkonferenzen läuft das gesetzlich vorgesehene Anhörungsverfahren. Krankenhäuser können bis Ende Oktober Stellungnahmen einreichen und zusätzliche Nachweise vorlegen.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagte: „Welches Krankenhaus genau welche Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, wird Ende Dezember 2026 feststehen.“
Dann sollen die verbindlichen Bescheide über die Zuweisung der Leistungsgruppen verschickt werden.
Sechs Versorgungsregionen im Land
Schleswig-Holstein teilt seine Krankenhausplanung künftig in sechs Versorgungsregionen auf. Die Regionalkonferenz in Lübeck war die erste von insgesamt sechs Veranstaltungen. Dort stellt das Land den Krankenhäusern die geplante Verteilung der Leistungsgruppen vor und diskutiert die Folgen der Reform mit Kliniken, Kommunen und weiteren Beteiligten.
cs
