Die ursprünglich für 2025 geplante Umstellung des Nachweises zur Einhaltung der Mindestvorgaben in elektronischer Form ist auf 2026 verschoben. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus Juni 2024 tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Verschiebung sei laut G-BA notwendig, da technische Entwicklung und Umsetzung noch nicht so weit fortgeschritten seien, sodass eine Umstellung für alle Verfahrensteilnehmer erfolgen könne.
Das 2022 beschlossene Verfahren zur Zuordnung von Routinedaten zu den Behandlungsbereichen der PPP-RL (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie) bliebe unverändert bestehen. Die Behandlungstage in den einzelnen Behandlungsbereichen sollen weiterhin auf Grundlage der kontinuierlichen OPS-Kodierung der Behandlungsarten in den Routinedaten ermittelt werden, teilt der G-BA mit.
Nachjustiert hat der G-BA bei den „Eingruppierungsempfehlungen“ in Anlage 2 der PPP-RL. Sie sollen den Übergang zu Routinedaten unterstützen und eine klare inhaltliche Abgrenzung der Behandlungsbereiche sicherstellen, um eine einheitliche Zuordnung zu ermöglichen. Rund 34.000 Stichtagserhebungen in etwa 1.300 Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit circa 1,9 Millionen Patienten könnten dadurch entfallen.
Weitere Anpassungen sollen die Datengrundlage der PPP-RL verbessern, wofür Plausibilisierungsregeln festgelegt werden. Um dem G-BA während der verlängerten Einführungsphase zeitnah Ergebnisse zur Versorgungssituation zu liefern, werden die quartalsweise Datenübermittlung und die Berichterstattung um ein weiteres Jahr verlängert.
