Die Gesundheitssorge ist im Betreuungsrecht nicht näher geregelt. Mit dem vorliegenden Beitrag werden die damit verbundenen Rechtsfragen erörtert.
Problemstellung
Erstaunlicherweise findet sich im BGB keine nähere Beschreibung der Gesundheitssorge. Noch nicht einmal der Aufgabenkreis selbst ist im Gesetz benannt. Das hat seinen guten Grund: Die Betreuungsgerichte sollen alle Freiheiten haben, je nach Bedarf und auf den individuellen Fall hin abgestimmt, die konkreten Aufgaben zu benennen. Für…