Gerichtliche Entscheidungen im Leistungserbringungsrecht des SGB XI sind eher selten. Das Sozialgericht Stuttgart hatte jüngst den in der bisherigen Praxis der Rechtsanwendung umstrittenen Begriff der ständigen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI auszulegen.
Der Sachverhalt
Die Klägerin ist Rechtsträgerin einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen stationären Pflegeeinrichtung. Sie begehrt die gerichtliche Feststellung, dass sie im Rahmen des ihr zukommenden…