Mit Urteil vom 06. 06. 2002 (Az.: B 3 KR 67/01 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) seine in den "Rollstuhlurteilen" vom 10. 02. 2000 entwickelte "Sphärentheorie" über die Pflicht von Pflegeheimen zur Vorhaltung von Hilfsmitteln korrigiert und entschieden, dass für Hilfsmittel, die der Durchführung von Behandlungspflege dienen (hier: Ernährungspumpe), eine Vorhaltepflicht des Heimträgers nicht besteht, sofern der jeweilige Versorgungsvertrag beziehungsweise die Leistungs- und…
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Urteile vom 06.06.2002 - AZ: B 3 KR 67/01 R - und vom 24.09.2002 - AZ: B 3 KR 9/02 R
Hilfsmittel im Pflegeheim - Das Bundessozialgericht korrigiert seine Sphärentheorie
Pflege- & Krankenhausrecht

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