Frage 75:
Nochmals zur Haftungsfreizeichnungsklausel
Frage des Pflegedirektors eines Universitätsklinikums:
Sie haben in Frage 74 in PKR 1/2003 auf Seite 28 unter anderem ganz kurz ausgeführt, dass die Haftungsfreizeichnungsklausel rechtswidrig ist. Könnten Sie dies bitte etwas näher begründen?
Antwort des Juristen Hans Böhme:
In der Tat ist die Haftungsfreizeichnungsklausel, die ja im Verhältnis zwischen Dienstleister und demjenigen, der die Dienstleistung in Empfang nimmt, gilt, insoweit…