In vielen Krankenhäusern ist das Tragen von Schmuck während des Dienstes lange toleriert worden. Schließlich trägt das äußere Erscheinungsbild der Schwestern und Pfleger zum Image des Hauses bei. Wenn dann später aus Gründen eines vorbeugenden Infektionsschutzes das Tragen von Schmuck während des Dienstes untersagt werden soll, ergeben sich einige Schwierigkeiten, die ihren Grund nicht nur im Persönlichkeitsrecht des Pflegepersonals haben.
Individualarbeitsrechtliche Durchsetzung
Das Verbot,…