– in Pflegeheim und Krankenhaus –

Zur Zulässigkeit von Personenortungsanlagen

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.03.2001

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 3/2001

In aller Kürze
Ein Ortungssender für Bewohner und Patienten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Der Betroffene oder dessen Betreuer (oder im Falle der Altersvorsorgevollmacht: der Bevollmächtigte) hat sein Einverständnis zum Tragen der Personenortungsanlage erklärt.
2. Bei einem stationären Aufenthalt von gewisser Dauer – schon nach wenigen Tagen anzunehmen – ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich, soweit für den Betroffenen ein Betreuer bestellt ist. Das…

Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten

Login

Autor

Ähnliche Artikel

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Empfehlung der Redaktion

Entgeltverhandlungen 2018: Was Krankenhäuser jetzt wissen müssenm

Weitere Artikel dieser Ausgabe

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich