In aller Kürze Seit dem 1. Januar 2012 gibt es eine neue Fassung des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV, mit der der Gesetzgeber „eine weitere Flexibilisierung der vertragsärztlichen Berufsausübung und Lockerung der Grenzen für Nebenbeschäftigungen von ... Vertragsärzten“ bewirken wollte. Wie das auszulegen ist, wird von den Autoren dargestellt.
Einleitung Der gemeinsame ärztliche Personaleinsatz im ambulanten und stationären Bereich gewinnt immer weiter an Bedeutung. In der Praxis werden zumeist…