In aller Kürze
In Pflegeeinrichtungen sind Investitionskosten unter den Voraussetzungen des § 82 Absatz 3 SGB XI umlagefähig, wobei die Landesförderung nach Landesgesetzen nicht mit der Pflegeversicherungsregelung kompatibel durchgeführt wurde. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 06. September 2011 zu diesen Fragen ist eine Neuregelung der Investitionskosten nach § 82 Absatz 3 SGB XI erforderlich geworden, die hier dargestellt wird.
Problemstellung Am 14.…