Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011 hat bedeutsame Änderungen mit erheblichen Konsequenzen für das Hygienemanagement im Krankenhaus mit sich gebracht. Im vorliegenden Beitrag geht es um eine rechtliche Einordnung zum Status dieser hygienebeauftragten Ärzte erfolgen.
Ausgangslage: Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011 – in Kraft seit…