In aller Kürze
Die Änderung des Vertragsarztrechts zum 01.01.2007 weist auf einen Paradigmenwechsel im Arztberuf hin, der auch bei der Entgeltfrage für Krankenhauseinweisungen ein Umdenken erfordert.
Problemstellung
§ 31 der (Muster-)Berufsordnung bzw. die entsprechenden rechtsverbindlichen Vorschriften der Länderberufsordnungen verbieten es Ärzten, sich für die Zuweisung von Patienten oder von Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile versprechen oder gewähren zu lassen (1).…