In aller Kürze
Fraglich ist, ob die Minderungsvorschrift des § 6a GOÄ auf den Fall anzuwenden ist, dass sich das Krankenhaus zur Vertragserfüllung der Leistung eines niedergelassenen Arztes bedient. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die Abrechnungssituation mit der eines Patienten, dem die pauschalen Praxis- und Instrumentenkosten nicht doppelt berechnet werden dürfen, durchaus vergleichbar ist. Dies darf den Krankenhausträgern, die gemäß den Regelungen des KHEntG zum „Einkauf“ von…

Minderungspflicht bei vom Krankenhausträger „eingekauften" ärztlichen Leistungen?
Pflege- & Krankenhausrecht

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