Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen
Die Regelung in einem Formulararbeitsvertrag, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, übertarifliche Zulagen auf Tariferhöhungen anzurechnen, ist zulässig (1).
Arbeit auf Abruf
Ist der Arbeitgeber berechtigt, über die vereinbarte Mindestarbeitszeit hinaus weitere Arbeitsleistung abzurufen, darf dieser abrufbare Teil nicht mehr als 25% der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Eine Vereinbarung, die diesen Anforderungen nicht…