Krankenstände sind in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen überdurchschnittlich hoch (1). Dies führt zu Betriebsablaufstörungen und finanziellem Mehraufwand. Umso erstaunlicher ist, dass in vielen Einrichtungen das "betriebliche Eingliederungsmanagement" noch nicht bekannt, geschweige denn eingeführt ist. Eine kurze Darstellung sowie ein Abriss noch klärungsbedürftiger Fragen erscheint daher angezeigt.
Gesetzliche Regelung seit 01.05.2004
§ 84 Abs. 2 SGB IX
Bereits für die Zeit ab dem…