Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das Mitte Dezember 2015 verabschiedet werden soll, will die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren einführen. Dazu hat das Bundeskabinett am 12. August 2015 den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Was es mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit einhergehenden weiteren Neuerungen…
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Pflegerecht
Vorbereitung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – das neue Pflegestärkungsgesetz II

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