Das GKV-VSG bringt wichtige Neuerungen auch für die Krankenhäuser. Dazu zählen: Erweiterte Verordnungskompetenzen im Bereich des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1 a SGB V, die Möglichkeit zur Gründung fachgebietshomogener MVZ, die Option zum Transfer von Arztstellen von einem MVZ in ein anderes, die Ermächtigung zum Betrieb einer bedarfsabhängigen Psychiatrischen Institutsamblanz (PIA) ohne räumlich-organisatorische Anbindung an ein Krankenhaus, die gesetzliche Ermächtigung zum Betrieb von…
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Krankenhausrecht
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Neuregelungen

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