Problemstellung
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurden die Rahmenbedingungen des Krankenhausrechts entscheidend verändert. Dies gilt auch für die Krankenhausplanung. Spielte Qualität bisher in der Krankenhausplanung allenfalls eine Begleitrolle, so könnte sie nun zu einem wesentlichen, wenn nicht dem entscheidenden Faktor werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei die „planungsrelevanten Indikatoren“ nach § 136 c Abs. 1 und 2 SGB V. Allerdings wird vertreten1, die Ausgestaltung der hierfür…