Problemstellung
Zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten am 24. Mai 2016 wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten und damit einen mehr als siebenjährigen Prozess um eine europäische Neuregelung des Datenschutzrechts zum Abschluss bringen. Als Verordnung ist sie direkt anwendbar, wirkt also wie ein reguläres nationales Gesetz und tritt anstelle der bisherigen nationalen Gesetze. Als gäbe dieser Umstand noch…