Problemstellung
Mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verbinden viele im ersten Moment typische Phänomene der Drogenkriminalität: Vom einfachen Besitz bis hin zum bandenmäßigen Vertrieb illegaler Substanzen.(1) Doch das BtMG ist keineswegs nur strafrechtlich ausgerichtet. Die Strafvorschriften der §§ 29 ff. BtMG machen zwar einen überaus praxisrelevanten Anteil aus. Hinzu kommen jedoch zahlreiche verwaltungsrechtliche Normen. Und gerade diese sind zentral für den Alltag in stationären…