Krankenhäuser sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, Qualitätsberichte zu verfassen. Zwar haben einige Häuser diese Berichte auch schon vorher veröffentlicht, erst mit dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebenen Format sind sie jedoch auch vergleichbar geworden. Verbindlich festgelegte Indikatoren für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität müssen somit von den Kliniken nach einem standardisierten Verfahren erhoben und dokumentiert werden, sodass einweisende Ärzte und ratsuchende…
Medizinische Expertise allein reicht nicht aus
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