Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Unser Autor kritisiert, dass eine Abgrenzung zwischen noch zulässiger Kooperation und bereits strafrechtlich relevanter Korruption nicht möglich ist. Somit geriete jede Form einer sozialrechtlich gewollten Zusammenarbeit in Gefahr, strafrechtlich sanktioniert zu werden.
Seit einiger Zeit stehen Korruptionsvorwürfe innerhalb des deutschen Gesundheitswesens im…