Die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Heilberufe wird kontrovers diskutiert. Sie gilt als ein möglicher Beitrag zur Entlastung des Arztberufs und zur Vermeidung oder Reduzierung eines Ärztemangels. Gegenwärtig soll eine Übertragung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben gemäß § 63 Absatz 3 c SGB V erprobt werden. Hierzu hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie die Tätigkeiten und Prozeduren konkretisiert, die künftig Angehörige nicht ärztlicher Heilberufe ausführen…
Was Pflegende können und dürfen sollen
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