Krankenhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen hochspezialisierte Leistungen und die Behandlung seltener Erkrankungen ambulant gemäß §116b Absatz 2 SGB V erbringen. Fast jedes zweite Krankenhaus verfügt über ein geeignetes Leistungsspektrum, dennoch hat nur ein Drittel aller Häuser entsprechende Anträge gestellt.
Das Krankenhaus-Barometer 2008 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) liefert erstmalig repräsentative Ergebnisse zur Leistungserbringung im Rahmen des §116b SGB V. Die…