Zwei Drittel der Krankenhäuser erfüllen nicht die Vorgaben oder scheuen die Anforderungen

Nur wenige Kliniken erbringen ambulante Leistungen

  • Politik
  • 01.01.2009

Krankenhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen hochspezialisierte Leistungen und die Behandlung seltener Erkrankungen ambulant gemäß §116b Absatz 2 SGB V erbringen. Fast jedes zweite Krankenhaus verfügt über ein geeignetes Leistungsspektrum, dennoch hat nur ein Drittel aller Häuser entsprechende Anträge gestellt.

Das Krankenhaus-Barometer 2008 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) liefert erstmalig repräsentative Ergebnisse zur Leistungserbringung im Rahmen des §116b SGB V. Die…

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