Das geltende Krankenhausfinanzierungsrecht regelt die DRG-Einführung und Weiterentwicklung lediglich bis zum Jahresende 2008. Der Gesetzgeber wollte die Erfahrungen aus der Einführungsphase des DRG-Systems nutzen, um in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren über die finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 zu entscheiden. Dieses Verfahren wird derzeit vorbereitet. Krankenhausund Krankenkassenverbände haben ihre politischen Positionen bereits weitgehend…
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