Anlage zum Positionspapier zur Einführung eines DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus vom 4. März 2001, Ziffer 6.6

Überlegungen zur Finanzierung der Wahlleistungen

  • Politik
  • 01.02.2001

A.Wahlärztliche Leistungen

I. Systematik des geltenden Rechts

1. Definition wahlärztlicher Leistungen

Zusätzlich zur Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen, die alle medizinisch notwendigen Leistungen (auch alle ärztlichen Leistungen – soweit medizinisch notwendig auch die persönliche Leistung des Chefarztes) enthalten, kann jeder Krankenhauspatient wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbaren. Der Patient „kauft“ sich damit die persönliche Betreuung durch den Wahlarzt,…

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