A.Wahlärztliche Leistungen
I. Systematik des geltenden Rechts
1. Definition wahlärztlicher Leistungen
Zusätzlich zur Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen, die alle medizinisch notwendigen Leistungen (auch alle ärztlichen Leistungen – soweit medizinisch notwendig auch die persönliche Leistung des Chefarztes) enthalten, kann jeder Krankenhauspatient wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbaren. Der Patient „kauft“ sich damit die persönliche Betreuung durch den Wahlarzt,…