Die Bundesregierung ist mit dem Anspruch angetreten, die derzeitigen Lohnnebenkosten möglichst zu senken (wörtliches Zitat aus der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998: „. . . dazu gehört eine umfassende Steuerreform, die Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten . . .“). Dieser Anspruch ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Gesundheitsreform 2000 bereits aufgegeben worden. Nach der Präambel zu dieser so genannten Gesundheitsreform soll sie dazu dienen, einen effizienten…
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ein Einnahmeproblem
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