Die Bundesregierung ist mit dem Anspruch angetreten, die derzeitigen Lohnnebenkosten möglichst zu senken (wörtliches Zitat aus der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998: „. . . dazu gehört eine umfassende Steuerreform, die Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten . . .“). Dieser Anspruch ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Gesundheitsreform 2000 bereits aufgegeben worden. Nach der Präambel zu dieser so genannten Gesundheitsreform soll sie dazu dienen, einen effizienten…
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Diese Auffassung vertritt und begründet Roland Sing, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ein Einnahmeproblem
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