Erstmals in Deutschland ist es Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gelungen, Grundsätze für ihre Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu definieren. In ihrer „Frankfurter Erklärung“ vereinbaren Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen, vernetzte Versorgungsstrukturen zwischen Ärzten und Krankenhäusern gezielt zu fördern. Ziel ist eine qualitativ verbesserte Versorgung der Patienten, die unter…
Frankfurter Erklärung
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