Mit der Anfang des Jahres in Kraft getretenen GKV-Gesundheitsreform 2000 hat der Gesetzgeber der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene die Aufgabe übertragen, für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen bis zum Jahr 2003 ein „durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem“ einzuführen. Die Selbstverwaltung hat sich an einem international bereits angewandten Vergütungssystem auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRGs) zu orientieren.…
DRG-Systeme: Wer die Wahl hat, hat die Qual
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