Die nachträgliche Rechnungskorrektur im Krankenhaus bleibt ein Dauerthema in der Rechtsprechung. Ende 2012 haben der Erste und der Dritte Senat des Bundessozialgerichtes zwar grundlegende Entscheidungen erlassen, wann ein Krankenhaus noch berechtigt ist, nach erteilter Schlussrechnung gegenüber der Krankenkasse eine Nachberechnung vorzunehmen. Hiermit waren aber keineswegs alle offenen Fragen geklärt. Das Landessozialgericht Hamburg hat nunmehr mit Urteil vom 20. Februar 2014 den Grundsatz von…
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Nachkodierung von Klinikrechnungen
Wo Staub liegt, herrscht Frieden …
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