Die Justiz hat sich im Streit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen mit Fragen des Forderungsmanagements inklusive der MDK-Abrechnungsprüfung beschäftigt. Das Bundessozialgericht urteilte zu zahlreichen strittigen Einzelfragen und rechtfertigt die Aufwandspauschale aufgrund des besonderen Zeitaufwands für Krankenhäuser.
Dem Krankenhausträger wird grundsätzlich ein Recht auf Korrektur seiner Schlussrechnung zugestanden, die die Krankenhäuser vorbehaltlos gezahlt haben. Diese…