Abrechnungsbetrügereien in der stationären Leistungserbringung rücken immer stärker in den Fokus der Ermittler. Zwar sind Irrtümer in der Rechnungsstellung an sich noch keine Straftat, doch ist dem Krankenhaus eine absichtliche Falschabrechnung nachzuweisen, droht Ungemach. Unser Autor vom LKA in Berlin will das Bewusstsein der Betroffenen schärfen und weist auf die Risiken unlauteren Abrechnungsverhaltens hin.
Als Anfang März 2013 22 Wohnungen und Arztpraxen in Berlin, Brandenburg und Sachsen…