Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 hat das Land Brandenburg mit dem 1. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes vom 18. Dezember 2012 die sogenannte Investitionspauschale (§15 Absatz 3 BbgKHEG) eingeführt. Im Zuge dieser Gesetzesänderung führt Brandenburg mit einer entsprechenden Verpflichtung zur Nachweisführung (§22 Absatz 1 Satz 2 BbgKHEG) zudem die Pflichtprüfung der Krankenhäuser unabhängig von ihrer Rechtsform ein.
Flexibler Einsatz der Investitionspauschale…