Krankenhäuser haben bei dem Versuch, Medizinische Versorgungszentren zu etablieren, erhebliche Schwierigkeiten. Ein Hindernis ist das Kassenarztrecht, das nicht an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des § 95 SGB V angepasst wurde. Nun hat der 107. Deutsche Ärztetag mit seinen Beschlüssen die Tür zu neuen Versorgungsstrukturen geöffnet. Ärzte können sich künftig in so genannten "Praxisverbünden" zusammenschließen. Auch Krankenhäusern bietet sich hier eine interessante Perspektive.
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