Erfahrungen aus zurückliegenden Budgetverhandlungen zeigen, dass die Krankenkassen den Fallkostenvergleich als Orientierungsmaßstab zur Ermittlung medizinisch leistungsgerechter Budgets anwenden. Hierbei werden insbesondere die pflegesatzfähigen Fallkosten als Vergleichsmaßstab zugrunde gelegt. Im Rahmen dieser Fallkostenvergleiche sollten krankenhausindividuelle Sondertatbestände erkannt und bewertet werden. Das Datenmaterial der privat organisierten externen Betriebsvergleiche ist…
Der Fallkostenvergleich: Orientierungsmaßstab zur Budgetermittlung
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