Die Agenda 2010 öffnet Arbeitgebern und damit auch Krankenhäusern neue Spielräume. In Teilen des Kündigungsschutzrechts schafft der Gesetzgeber größere Rechtssicherheit. An anderer Stelle gestaltet er neue Möglichkeiten. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel mit dem Kündigungsschreiben ein rechtsverbindliches Angebot auf Zahlung einer Abfindung unterbreiten, wie dies der neue § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorsieht. Die Agenda 2010 sieht auch eine Vielzahl von Erleichterungen insbesondere…
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Gesetzgeber greift beim Kündigungsschutz auf Regelungen der Kohl-Regierung zurück
Die Agenda 2010 öffnet Krankenhäusern neue Spielräume
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