Das Thema der persönlichen Haftung der Entscheidungsträger im Krankenhaus ist meist besser bekannt als „Managerhaftung“ oder – entsprechend der angloamerikanischen Herkunft dieses Problemgebietes – als „d&o liability“. Welchen Titel auch immer man wählt, es geht immer um die Frage: Ist ein Entscheidungsträger für Fehler mit seinem persönlichen Vermögen haftbar?
Die Anforderungen des Gesetzgebers, der Rechtsprechung und des Wettbewerbs an die unternehmerische Führung des Krankenhauses…