Krankenhäuser gehen oftmals von der (falschen) Vorstellung aus, dass sie allein für die medizinische Behandlung ausländischer Patienten zuständig sind und sich nicht auch noch um die Aufklärung derwirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Patienten zu kümmern haben. Laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Anspruch des Krankenhauses als Nothelfer muss es grundsätzlich im Interesse der Einrichtung liegen, möglichst umfassende Informationen auch über Versicherungen, Arbeitsverhältnisse sowie…
Vorsicht, Abrechnungsfallen!
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